Ratgeber · Recht & Amateurfunk

Amateurfunk in Deutschland: Klasse E und A bei der BNetzA verstehen

Wer in Deutschland Amateurfunk betreiben will, braucht eine Genehmigung der Bundesnetzagentur nach Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung. Zwei Klassen stehen zur Wahl: Klasse E als Einsteiger-Variante mit 100 Watt auf vier Bändern und Klasse A als Vollzugang mit 750 Watt auf allen Amateurfunk-Bändern. Die Prüfungen umfassen Technik, Betrieb und Vorschriften. Die früher pflichtige Morse-Prüfung ist seit der WRC-2003 weggefallen.

7 Min Lesezeit 1.554 Wörter 5 FAQs
Eike-Christian Ramcke
Eike-Christian RamckeGeschäftsführer · Verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV
Geprüft am

Amateurfunk in Deutschland ist eine genehmigungspflichtige Tätigkeit, die seit 1949 in einem dichten rechtlichen Rahmen läuft. Die Bundesnetzagentur prüft die Bewerber und erteilt die Genehmigung in zwei Klassen. Dieser Ratgeber zeigt die rechtlichen Grundlagen, die Unterschiede zwischen Klasse E und A, die Prüfungs-Anforderungen und die heutige Rolle des Morsecodes in der Klassen-Einstufung.

Die rechtlichen Grundlagen

Der Amateurfunk in Deutschland wird durch das Amateurfunkgesetz (AFuG) vom 23. Juni 1997 geregelt. Das AFuG ist im Bundesgesetzblatt I 1997 auf Seite 1494 verkündet und definiert den Amateurfunkdienst als experimentellen Funkdienst nicht-kommerzieller Art. Es legt fest, wer Funkamateur sein darf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Befugnisse die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde hat.

Konkretere Regelungen stehen in der Amateurfunkverordnung (AFuV) vom 15. Februar 2005 (BGBl. I 2005 S. 242), die das AFuG durch detaillierte Vorschriften ergänzt. Die AFuV enthält die Klassen-Einteilung, die Prüfungs-Fächer, die technischen Mindest-Anforderungen, die Rufzeichen-Systematik und die Logbuch-Pflicht.

Internationale Regelungen wirken parallel. Die ITU Radio Regulations (in deutscher Übersetzung VO Funk) regeln die globale Frequenz-Zuteilung und die internationalen Funk-Verfahren. Die CEPT-Empfehlungen (Conférence européenne des administrations des postes et des télécommunications) sorgen für die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunk-Lizenzen in Europa.

Hinweis: Die AFuV § 5 Abs. 1 nennt die Sender-Leistungs-Grenzen für Klasse E und A. Wer diese Grenzen überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach AFuG § 9, die mit Bußgeldern bis 10.000 Euro sanktioniert werden kann. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen kann die Lizenz auch entzogen werden.

Die zwei Klassen im Vergleich

AspektKlasse E (Einsteiger)Klasse A (alle Bänder)
Eingeführt20051949 (Klasse 1)
Frequenzbänder4 Bänder: 80 m, 10 m, 2 m, 70 cmAlle Amateurfunk-Bänder
Max. Sender-Leistung100 Watt750 Watt
Prüfungs-Umfang Technik25 Aufgaben (60 Min)34 Aufgaben (90 Min)
Prüfungs-Umfang Betrieb25 Aufgaben (60 Min)34 Aufgaben (90 Min)
Prüfungs-Umfang Vorschriften25 Aufgaben (60 Min)34 Aufgaben (90 Min)
Gebühr (Stand 2026)80 Euro110 Euro
Internationale AnerkennungCEPT-NoviceCEPT-Klasse 1
Rufzeichen-PräfixDO (D-Land)DL, DK, DH, DJ, DG, DD, DC, DB, DA (D-Land)

Klasse E ist die typische Einstiegs-Variante für Anfänger. Mit 100 Watt auf vier Bändern lassen sich bereits zahlreiche Verbindungen herstellen, insbesondere im 2-Meter- und 70-Zentimeter-Band über lokale Relaisstellen und im 10-Meter-Band bei guten Ausbreitungs-Bedingungen weltweite Verbindungen. Das 80-Meter-Band ist tagsüber regional, nachts kontinental.

Klasse A ist die Vollzugang-Variante mit allen Bändern und höherer Leistung. Sie wird typisch von erfahrenen Funkern angestrebt, die spezielle Aktivitäten wie Contest-Funk, DX-Funk (Funk mit weit entfernten Stationen) oder Mikrowellen-Funk betreiben wollen. Die zusätzlichen Bänder unter 30 MHz sind besonders für Kurzwellen-DX wertvoll.

Die Prüfungs-Fächer im Detail

Die Prüfung besteht aus drei separaten Fächern, die alle bestanden werden müssen. Eine Teil-Prüfung ist möglich, also wer in einem Fach durchfällt, muss nur dieses Fach wiederholen.

Technik umfasst Grundlagen der Elektrotechnik (Ohmsches Gesetz, Wechselstrom-Lehre, Verstärker-Schaltungen), Hochfrequenz-Technik (Schwingkreise, Antennen, Wellenausbreitung), Sender- und Empfänger-Aufbau sowie Mess-Geräte. Bei Klasse A werden zusätzlich Themen wie Antennen-Anpassung, Frequenz-Synthese und digitale Modulationsarten verlangt.

Betrieb umfasst die Funk-Verfahren (Q-Codes, Standard-Abkürzungen, Frequenz-Plan, Zeit-Zonen), die Modulationsarten (SSB, CW, FM, Digital) und die Verkehrs-Abwicklung (QSO-Struktur, Logbuch-Führung, Bestätigungs-Karten alias QSL-Karten). Bei Klasse A werden zusätzlich Contest-Verfahren, DX-Verkehrs-Regeln und Emergency-Communication verlangt.

Vorschriften umfasst das AFuG, die AFuV, die ITU Radio Regulations und die CEPT-Empfehlungen. Wer Vorschriften nicht beherrscht, kann praktisch unmöglich ohne Verstöße funken, weil die Frequenz-Pläne und Verkehrs-Regeln in den verschiedenen Bändern unterschiedlich sind.

Die Klassen-Einteilung im Bild

Klasse E und A im Vergleich der Frequenzbänder Klasse E vs Klasse A: Frequenzbänder im Vergleich Klasse E (Einsteiger) Klasse A (Vollzugang) 80 m (3,5-3,8 MHz) 100 W 10 m (28-29,7 MHz) 100 W 2 m (144-146 MHz) 100 W 70 cm (430-440 MHz) 100 W 160 m bis 17 m (8 Bänder) 750 W 15 m bis 6 m (4 Bänder) 750 W 2 m, 70 cm (VHF/UHF) 750 W 23 cm und höher (SHF/EHF) 750 W Klasse A umfasst alle Bänder mit 750 W maximaler Sender-Leistung Klasse E ist auf 4 ausgewählte Bänder mit 100 W beschränkt Quelle: AFuV § 5 Abs. 1 (Stand 2026)
Klasse E beschränkt sich auf vier Bänder mit 100 Watt Sender-Leistung. Klasse A erlaubt alle Amateurfunk-Bänder mit 750 Watt. Die Aufrüstung von E auf A bringt einen erheblichen Zuwachs an Möglichkeiten, gerade auf den langwelligen Bändern unter 30 MHz.

Eine Beispielrechnung zur Reichweite

Annahme: Wir wollen wissen, welche Reichweite eine Klasse-E-Station auf dem 10-Meter-Band typischerweise hat. Die 10-Meter-Frequenzen (28 bis 29,7 MHz) sind klassische DX-Frequenzen, die unter guten Ausbreitungs-Bedingungen weltweite Verbindungen ermöglichen.

Schritt 1: Sender-Leistung. Klasse E hat maximal 100 Watt erlaubt. Eine typische Antenne ist eine Dipol oder Vertikal-Antenne mit etwa 0 dBi Gewinn (Bezug zum isotropen Strahler). Die abgestrahlte Leistung beträgt also etwa 100 Watt.

Schritt 2: Ausbreitungs-Bedingungen. Im 10-Meter-Band ist die Reichweite stark von der Sonnenaktivität abhängig. Bei niedriger Sonnenaktivität (Sonnenflecken-Minimum) reicht die Sendung nur als Boden-Welle etwa 50 bis 100 Kilometer. Bei hoher Sonnenaktivität (Sonnenflecken-Maximum) reflektiert die F-Schicht der Ionosphäre die Signale und ermöglicht Reichweiten von 5.000 bis 15.000 Kilometern.

Schritt 3: Modulation. Bei SSB (Single Side Band) als Standard-Sprach-Modulation auf Kurzwelle ist die effektive Bandbreite etwa 2,7 kHz. Die Sender-Leistung wird voll für die Information genutzt. Bei CW (Morse) sind nur etwa 200 Hz Bandbreite nötig, was unter schwachen Bedingungen einen Vorteil von etwa 11 dB ergibt (theoretisches Signal-Rausch-Verhältnis).

Schritt 4: Zusammenfassung. Mit Klasse E können auf 10 m bei guter Ausbreitung problemlos Verbindungen über mehrere tausend Kilometer hergestellt werden, sowohl in SSB als auch in CW. Bei schlechter Ausbreitung bleibt das Band stumm, dann verlagern Funker ihre Aktivität auf andere Bänder (was für Klasse E nur 80 m bietet).

Der Lernweg zur Klasse E in der Praxis

Wer Klasse E erreichen will, hat zwei typische Lernwege.

Erstens: Selbst-Lernen mit dem offiziellen Lehrmaterial. Die BNetzA stellt Frage-Kataloge mit allen möglichen Prüfungsfragen kostenfrei zur Verfügung. Der DARC bietet eine kommentierte Version mit Lösungen für 25 Euro an. Wer diszipliniert lernt, schafft die Vorbereitung in etwa 100 bis 150 Stunden über 3 bis 6 Monate. Vorteil: Flexibel und kostengünstig. Nachteil: Keine Hilfe bei schwierigen Themen.

Zweitens: DARC-Kurs in einem Ortsverband. Viele DARC-Ortsverbände bieten Klasse-E-Kurse mit 10 bis 20 Präsenz-Terminen über 6 bis 12 Monate an. Die Kursgebühr liegt typisch bei 50 bis 200 Euro. Vorteil: Persönlicher Kontakt, Mentoring durch erfahrene Funker, praktische Demonstrationen. Nachteil: Termin-Gebundenheit.

Beide Wege funktionieren. Die Bestehensquote liegt nach DARC-Statistik bei etwa 80 Prozent für Klasse E bei guter Vorbereitung. Wer durch eine Teil-Prüfung fällt, kann diese nach 12 Wochen wiederholen.

Nach bestandener Prüfung erhält der Funker seine Genehmigungs-Urkunde von der BNetzA und ein eindeutiges Rufzeichen. Für Klasse E beginnen die Rufzeichen typisch mit DO (zum Beispiel DO1XYZ). Für Klasse A beginnen sie mit DL, DK, DH, DJ, DG, DD, DC, DB oder DA (zum Beispiel DL7XYZ).

Quellen für die Vertiefung

  • AFuG Amateurfunkgesetz im Gesetze-im-Internet als verbindlicher Rechtstext
  • AFuV Amateurfunkverordnung im Gesetze-im-Internet mit Klassen-Details
  • BNetzA Amateurfunk-Übersicht mit aktuellen Prüfungs-Terminen
  • DARC Deutscher Amateur-Radio-Club mit Kurs-Angeboten und Frage-Katalogen
  • ITU Radio Regulations für die internationalen Rahmenbedingungen

Was du mitnehmen solltest

Der Amateurfunk in Deutschland ist eine streng geregelte Tätigkeit, die durch AFuG und AFuV in einem klaren rechtlichen Rahmen läuft. Klasse E ist die zugängliche Einsteiger-Variante mit 100 Watt auf vier Bändern und einer Prüfung, die in 3 bis 6 Monaten Vorbereitung machbar ist. Klasse A ist die Vollzugang-Variante mit 750 Watt auf allen Bändern und entsprechend höheren Prüfungs-Anforderungen. Drei praktische Folgen sind wichtig. Erstens: Die Morse-Pflicht ist seit der WRC-2003 weggefallen. Wer CW funken will, lernt den Code freiwillig, weil die Klangbild-Erkennung Spaß macht und im Notfunk robust ist. Zweitens: Die internationale Anerkennung über CEPT macht den Amateurfunk zu einer der wenigen weltweit einsetzbaren Hobby-Kategorien. Wer in Frankreich, Schweden oder den USA Urlaub macht, kann mit der deutschen Lizenz direkt von dort funken. Drittens: Die BNetzA ist als Genehmigungsbehörde streng, aber serviceorientiert. Die Prüfungs-Außenstellen sind gut erreichbar, die Frage-Kataloge frei verfügbar, die Verfahren transparent. Der Morsecode-Übersetzer auf dieser Seite ist eine Ergänzung zum Klasse-E-Lernen und zeigt die Codetabelle, die im aktiven CW-Funkbetrieb gebraucht wird.

FAQ

Häufige Fragen

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Amateurfunk in Deutschland?

Die zwei zentralen Rechtsquellen sind das Amateurfunkgesetz AFuG und die Amateurfunkverordnung AFuV. Das AFuG wurde am 23. Juni 1997 erlassen (BGBl. I 1997 S. 1494) und definiert den Amateurfunkdienst als experimentellen Funkdienst, die Anforderungen an Funkamateure und die Aufgaben der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde. Die AFuV vom 15. Februar 2005 (BGBl. I 2005 S. 242) regelt die Details: Klassen-Einteilung, Prüfungsfächer, technische Mindest-Anforderungen, Rufzeichen-Systematik und Logbuch-Pflicht. Daneben gelten internationale Regelungen wie die ITU Radio Regulations (VO Funk) und die CEPT-Empfehlungen für gegenseitige Anerkennung von Amateurfunk-Lizenzen in Europa. Wer auf Rechtssicherheit achten will, muss alle drei Ebenen kennen: AFuG, AFuV und ITU.

Welche Frequenzbänder darf ich mit Klasse E nutzen?

Klasse E erlaubt vier eingeschränkte Frequenzbänder mit reduzierter Sender-Leistung. Im 80-Meter-Band (3,5 bis 3,8 MHz) darf Klasse E mit maximal 100 Watt senden, allerdings nur im Bereich 3,5 bis 3,8 MHz, nicht im gesamten Band. Im 10-Meter-Band (28 bis 29,7 MHz) ist das gesamte Band frei mit 100 Watt erlaubt. Im 2-Meter-Band (144 bis 146 MHz) ebenfalls 100 Watt auf dem ganzen Band. Im 70-Zentimeter-Band (430 bis 440 MHz) auch 100 Watt. Alle anderen Amateurfunk-Bänder (160 m, 60 m, 40 m, 30 m, 20 m, 17 m, 15 m, 12 m, 6 m, 23 cm und höher) bleiben Klasse A vorbehalten. Klasse E wurde 2005 als Einsteiger-Klasse eingeführt, um den Einstieg in den Amateurfunk zu erleichtern. Nach einer Mindest-Praxiszeit kann Klasse E zur Klasse A aufgewertet werden, indem die zusätzlichen Prüfungs-Teile abgelegt werden.

Wie läuft die BNetzA-Prüfung ab und was kostet sie?

Die BNetzA-Prüfung findet meist in den Außenstellen der Bundesnetzagentur statt, in Deutschland gibt es elf Außenstellen (Berlin, Hamburg, Hannover, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Köln, Saarbrücken, Stuttgart, München). Sie ist schriftlich und umfasst Multiple-Choice-Aufgaben in den Fächern Technik, Betrieb und Vorschriften. Für Klasse E sind je Fach 25 Aufgaben in 60 Minuten zu bearbeiten, für Klasse A sind je Fach 34 Aufgaben in 90 Minuten zu bearbeiten. Die Bestehensgrenze liegt bei 18 von 25 Punkten (Klasse E) beziehungsweise 25 von 34 Punkten (Klasse A) pro Fach. Die Prüfung kostet aktuell 80 Euro für Klasse E und 110 Euro für Klasse A. Wer durchfällt, kann die Prüfung nach 12 Wochen wiederholen. Der DARC bietet Vorbereitungs-Kurse als Präsenz- oder Online-Variante an.

Brauche ich heute noch Morsecode für die Prüfung?

Nein. Die Pflicht zur Morse-Telegrafie-Prüfung wurde durch die World Radiocommunication Conference 2003 (WRC-2003) der ITU abgeschafft. Vorher war Morsecode in Klasse 1 (höchste Klasse) Pflicht mit Hör-Geschwindigkeit von 12 WPM. Seit dem Inkrafttreten der entsprechenden AFuV-Änderung 2003 ist Morse-Telegrafie keine Prüfungs-Voraussetzung mehr, weder für Klasse E noch für Klasse A. Wer auf Kurzwelle in CW (Continuous Wave alias Morse) funken will, muss den Code aber natürlich beherrschen, weil sonst keine QSO möglich ist. Der DARC und einige Ortsverbände bieten freiwillige CW-Kurse an. Viele Funkamateure lernen Morsecode nach der Lizenz-Prüfung, weil sie an der CW-Betriebsart Spaß haben. Die formale Pflicht ist aber weggefallen.

Wie funktioniert die internationale Anerkennung von deutschen Lizenzen?

Die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 regelt die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunk-Lizenzen in fast allen europäischen Ländern. Eine deutsche Klasse-A-Lizenz wird als CEPT-Klasse 1 anerkannt und gilt in über 40 europäischen und einigen außereuropäischen Ländern (zum Beispiel USA, Kanada, Australien). Die deutsche Klasse E entspricht dem CEPT-Novice und ist in den meisten europäischen Ländern ebenfalls anerkannt, oft mit reduzierter Sender-Leistung. Wer auf Reisen funken will, trägt das deutsche Rufzeichen mit Länder-Präfix, zum Beispiel F/DL7XYZ für eine Funkaktivität aus Frankreich. Für die USA gibt es die IARP-Lizenz (International Amateur Radio Permit) als Alternative, die formal die deutsche Lizenz mit US-Frequenz-Plan verbindet. Diese Anerkennungs-Regeln machen den Amateurfunk zu einer der wenigen weltweit operativen Hobby-Kategorien.

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Quellen

Worauf dieser Ratgeber sich stützt

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